INNUNGSMITGLIEDSCHAFT – DIE LEISTUNGEN:
Was bekomme ich für meinen Innungsbeitrag?
- Sie erhalten die kostengünstige Mitgliedschaft bei der Innungskrankenkasse.
- 20% günstigere GEMA- Gebühren
- 30% günstigere BuS- Gebühren. Der LIV Hessen hat Verträge mit einer Privatfirma ausgehandelt, die Innungsmitgliedern einen Vorzugspreis gewährt!
- Teilnahme am alternativen Betreuungsmodell für alle Betriebsinhaber zu einem geringen Preis
(Bezuschussung durch die BGW) - Vergünstigungen bei den Gesellenprüfungsgebühren Teil 1 und Teil 2
- Informationsabende zur gestreckten Gesellenprüfung Teil 1 und Teil 2
- regelmäßige Informationsrundschreiben der Innung
- günstigerer Bezug von Broschüren und Formularen
(Ausbildungsverträge, Berichtshefte, Arbeitsverträge, Tarifverträge, Aushänge usw). - politische Vertretung in der KH und der HWK
- Präsentation der jeweiligen neuen Frisurenmode im Frühjahr und Herbst
- Kostenlose Verbandszeitung „FRISEURWELT“
- Frisurenheft und Technikposter
- Fachtraining für die Jugend
- Mitarbeit in den Fachgruppen: Damen, Herren und Kosmetik
- Gemeinschaftswerbung
- Wettbewerbsrecht und damit Vermeidung unlauteren Wettbewerbs
- Innungsversammlungen mit Informationsreferenten.
- Gemeinschaftliche Veranstaltungen: Grillfest, Jahresabschluss, Infoveranstaltungen
INFORMATION UND BERATUNG:
- In der Berufsausbildung
- In der Mitarbeiterführung und im Arbeitsrecht
- Im Umgang mit Behörden
- Bei der Betriebsgründung, Übergabe oder Schließung
- Auf dem Weg zum betrieblichen Erfolg
- Sie benötigen in bestimmten Fällen keine Rechtsschutzversicherung
Durch:
- Fachveranstaltungen über Mode und Arbeitstechniken durch den Fachbeirat
- Lehrlingsfrisieren und Fachausstellungen
- Regelmäßige Informationen
- Erfahrungsaustausch
- Beratungsgespräche
DER LANDESINNUNGSVERBAND FRISEURHANDWERK HESSEN
- politische Vertretung über Landes- und Zentralverband.
- Kooperation zwischen dem Landesinnungverband – der BGW und dem neuen BuS-Dienstleister, dem Büro für Arbeit und Umwelt,
- Abschluß von Tarifverträgen (LIV Hessen –allgemeinverbindlicher Tarifvertrag)
(Manteltarifvertrag, Lohn- und Gehaltstarifvertrag, Ausbildungstarifvertrag). - Wettbewerbstraining durch den Fachbeirat des LIV Hessen
Haben Sie noch Fragen? Sind Sie interessiert an einer Mitgliedschaft?
So vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch! Rufen Sie uns einfach dazu an.
Der Vorstand
Hoi/Lie 2010
Durch den Landesinnungsverband vermittelte Einkaufsvorteile für Innungsmitglieder:
- Preisnachlass bei Saloneinrichtungen der Marke TAKARA BELMONT
Die Firma Friseureinrichtungen und Service Wilfried Wörner mit Sitz in Bad Vilbel, Vertragshändler der TAKARA BELMONT (UK)Ltd., Hersteller von edlem und hochwertigem Mobiliar für die Einrichtung von Friseursalons, gewährt kaufwilligen Innungsmitgliedern auf Damen- und Herren-Friseurstühle einen Preisnachlass von 25 % des jeweils aktuellen Listen-preises sowie von 20 % Rabatt auf das übrige Equipment. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Transportkosten von London zum Salon oder wahlweise zur Niederlassung Deutschland von TAKARA BELMONT in Frankfurt a. M. - Versicherungen, Versorgungswerk
Der LIV Friseurhandwerk Hessen hat mit anderen Handwerksorganisationen und der INTER-Versicherung das Versorgungswerk für die Handwerksbetriebe in Südhessen und Rheinhessen e.V. gegründet, welches z. B. bei der Unfallversicherung gegenüber „normalen“ Versicherungen eine verbesserte Gliedertaxe anbietet. - GEMA
Betriebe, die als Mitglied einer Friseur-Innung über den Landesverband dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks angeschlossen sind erhalten auf diese Sätze einen Nachlass von 20%.
Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Nettobeträge, auf die ggf. nach Abzug des 20%-igen Nachlasses, noch der MwSt.-Satz von 7 % aufzuschlagen ist. - Sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Dienst (BuS-Dienst)
Durch einen neuen Rahmenvertrag, gültig am dem 01.06.2008, mit dem Büro für Arbeit und Umwelt, Frank Kleinmann, ist es dem LIV Friseurhandwerk Hessen gelungen, die von der Berufsge-nossenschaft geforderte sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung der Innungsbetriebe kostengünstiger zu gestalten. Im Zuge der Neuorganisation wurde ein Kooperationsvertrag zwischen dem LIV Hessen, der BGW und dem Büro für Arbeit und Umwelt abgeschlossen, was allen Betriebsinhabern die Möglichkeit erschlisst, am alternativen Betreuungsmodell teilzunehmen. Gleichfalls gewährleistet diese Konstellation Betriebsinhabern eine hochwertige Betreuung zu einem Vorzugspreis für Innungsmitglieder. - Bargeldloses Zahlungswesen
Der LIV Friseurhandwerk Hessen hat mit der Firma EKS einen Rahmenvertrag bezüglich der Einrichtung von EC-Terminals in Innungsbetrieben zu günstigeren Konditionen als marktüblich abgeschlossen (Ersparnis ca. 20 %). - Kunden- und Bonuskartensystem
Der LIV Friseurhandwerk Hessen hat mit der Firma FairPay GmbH aus Obertshausen einen Rahmenvertrag für Betriebsinhaber abgeschlossen, die ein Zahlungssystem mit Kunden- und Bonuskartensystemen kombiniert einsetzen möchten. Dieses Angebot umfasst neben einem Zahlungssystem ein umfangreiches wahlweise Bonus- und/oder Kun-denkartensystem, u.a. die zur Verfügungstellung eines Kundenportals im Internet, mit dem System Z-PrePaid kann der Betriebsinhaber in seinem Salon auch Handykarten von T-Mobile, Vodafone D2, E-Plus, O2 sowie CallingCards (für Auslandsgespräche) aufladen lassen. Hierbei wird demjenigen der dieses System betreibt und Kunden die Karten aufladen lässt, eine Provision rückvergütet. Dieses kann für Betriebe mit ent-sprechendem Standort, wie beispielsweise Schule, Bahnhof oder Krankenhaus inte-ressant sein. (Amortisation der Miete). Ersparnis ca. 20 %. - Rahmenverträge für den Bezug von Kraftfahrzeugen
Der LIV Friseurhandwerk Hessen hat mit dem Audi Zentrum Frankfurt Mitte Otto Glöckler ein Rahmenabkommen zum Bezug von Fahrzeugen der Marken Audi und VW und mit der Unternehmensgruppe Georg von Opel GmbH einen Rahmenvertrag zum Bezug von Fahrzeugen der Marke Opel abgeschlossen. Auch hier liegen die Rabattmargen für Innungsmitglieder überwiegend im zweistelligen Prozentbereich. - Hotelzimmerbuchung
Aufgrund eines Rahmenvertrages zwischen dem Zentralverband und der Hotelkette ACCOR, zu der die Hotelgruppen Sofitel, Dorint/Novotel, Mercure, Suitehotel, Ibis und Etap gehören, können Innungsmitglieder in den genannten Hotels Zimmer zu vorteilhaften Konditionen buchen. - weitere Kooperationspartner
Weitere Kooperationspartner sind vorhanden und werden auf Nachfrage Innungsmitgliedern gerne als Email Datei zur Verfügung gestellt. Hoi/Lie 2010